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Erik Rehn Baggerverleih/-arbeiten

Knickpflege, Baumfällung und Rodung

Gehölzarbeiten mit Fällgreifer und Stubbenfräse

Knickpflege aktuell gesperrt

Vom 1. März bis 30. September ist das Auf-den-Stock-Setzen von Knicks gesetzlich untersagt (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Die nächste Saison beginnt am 1. Oktober - in 18 Tagen. Wer sich jetzt einen Termin sichert, steht zum Saisonstart ganz vorn auf der Liste.

Termin für die Saison sichern

Knicks, Feldränder und Baufelder brauchen regelmäßige Pflege. Erik Rehn übernimmt Knickpflege, Freischneiden, Rodungsarbeiten und Gehölzentfernung, an Feldwegen, entlang von Zäunen und auf Baugrundstücken.

Für Fällarbeiten kommt ein Fällgreifer zum Einsatz: Stamm- und Astmaterial wird kontrolliert aufgenommen und abgelegt. Baumstümpfe lassen sich anschließend mit der Stubbenfräse entfernen.

Typische Einsatzbereiche

  • Knickpflege und Freischneiden
  • Rodungsarbeiten und Gehölzentfernung
  • Baumfällung mit Fällgreifer
  • Entfernung von Baumstümpfen mit der Stubbenfräse
  • Arbeiten an Feldwegen und entlang von Zäunen
  • Baufeldräumung

So läuft Ihr Projekt ab

  1. Fläche oder Gehölzbestand beschreiben, gern mit Fotos
  2. Saisonale und naturschutzrechtliche Vorgaben prüfen
  3. Maschinen und Anbaugeräte festlegen
  4. Angebot und Termin abstimmen
  5. Ausführung inklusive kontrollierter Ablage des Materials

Knickpflege, Rodung und Baumarbeiten erfolgen projektbezogen und unter Beachtung der geltenden saisonalen, naturschutzrechtlichen und behördlichen Vorgaben.

Häufige Fragen

Was kostet Knickpflege pro laufendem Meter?

Das hängt von Bewuchs, Zugänglichkeit und der Verwertung des Schnittguts ab. Nach kurzer Besichtigung oder aussagekräftigen Fotos gibt es ein verbindliches Angebot.

Werden die Baumstubben auch entfernt?

Ja, mit der Stubbenfräse - so ist die Fläche danach wieder voll nutzbar, ob für Rasen, Zaun oder Neupflanzung.

Wann dürfen Knicks gepflegt und Bäume gefällt werden?

Knickpflege ist gesetzlich nur vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag zulässig; vom 1. März bis 30. September ist das Auf-den-Stock-Setzen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Für Baumfällungen können je nach Baum, Standort und Gemeinde zusätzliche Genehmigungen nötig sein - das wird bei der Projektabstimmung geklärt.

Nehmen Sie das Schnittgut mit?

Aufnahme, Ablage und Abtransport des Materials werden nach Menge und Verwertungsweg abgestimmt.

Sie haben ein Projekt oder benötigen eine Maschine?

Rufen Sie direkt an oder senden Sie eine kurze Anfrage mit Einsatzort, gewünschter Leistung und geplantem Zeitraum.

Erreichbar: Mo-Fr 07:00-18:00 Uhr · Sa 08:00-14:00 Uhr